aktuell

 

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Eltern,

bitte beachten Sie:

am 05.11. schließt unsere Praxis bereits um 12:30h.

Ihre Kinderarztpraxis Heinlein

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Standard-Impfempfehlungen zur Prävention invasiver Meningokokken-Erkrankungen aktualisiert. Ziel ist es, den individuellen Schutz zu verbessern und die Verbreitung der Meningokokken-Erreger in der Bevölkerung nachhaltig zu verringern.

Invasive Meningokokken-Erkrankungen treten in Deutschland zwar selten auf, verlaufen jedoch häufig schwer und können zu bleibenden Spätfolgen und Todesfällen führen. Hauptverursacher für invasive Erkrankungen sind in Deutschland die vier Untergruppen der Meningokokken (Serogruppen) B, C, W und Y – allesamt durch Impfungen vermeidbar. In Deutschland werden bislang vor allem monovalente Impfstoffe gegen die Serogruppen B und C eingesetzt.

Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs.

Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen.

Mit der Einführung der MenACWY-Impfung entfällt die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C (MenC) im Kleinkindalter. Die Zahl invasiver Erkrankungen durch Serogruppe C ist in den letzten Jahren in Deutschland kontinuierlich gesunken. Aktuell werden invasive Meningokokken-Erkrankungen durch MenC nur noch in Einzelfällen beobachtet, sodass der Nutzen einer Impfung im Kleinkindalter nach dem vollendeten ersten Lebensjahr als sehr gering eingeschätzt wird. Seit 2024 empfiehlt die STIKO jedoch die Standardimpfung von jungen Säuglingen gegen Meningokokken B (MenB), da diese Serogruppe derzeit das höchste Erkrankungsrisiko im frühen Kindesalter verursacht.

Link zum StiKo Beschluss

Bevor diese Empfehlung zur ACWY-Impfung nicht vom GBA in die Regelimpfungen überführt wurde, kann die Impfung derzeit nur geIGELt werden. Das heißt: Impfstoff und Impfleistung müssen bezahlt werden. Die Kosten kann man sich in der Regel von der Krankenkasse erstatten lassen. 

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Liebe Eltern, liebe Patient:innen,

bundesweit wird gerade die elektronische Patientenakte eingeführt (ePA). Alle gesetzlich versicherten Personen, auch Kinder und Jugendliche, erhalten eine solche elektronische Akte. Ob Sie als privat versicherte Personen die ePA auch nutzen können, erfahren Sie von Ihrer privaten Krankenkasse.

In der ePA werden verschiedene Informationen gespeichert, damit diese von jedem anderen Arzt bzw. Ärztin eingesehen werden können. Die elektronische Befüllung durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte ist gesetzlich verpflichtend. Sie als Patient:innen bzw. als Eltern haben jedoch die Möglichkeit, die eingestellten Dokumente zu löschen oder der Nutzung zu widersprechen. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Auch wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass wir ab sofort mit der Befüllung der ePA beginnen. Damit Sie gut aufgeklärt sind, möchten wir Ihnen anbei noch ein PDF mit grundsätzlichen Informationen beifügen und Ihnen nachfolgend zwei Links empfehlen, unter denen Sie sich weitere Informationen einholen können:

1.) Bundesministerium für Gesundheit - allgemeine Informationen, Überblick, FAQ: Link

2.) Zum Zugriff auf Ihre ePA können Sie sich eine App herunterladen (hier auch Infos der jeweiligen Krankenkassen verlinkt): Link

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison eine einmalige RSV-Prophylaxe. Der Zeitpunkt der RSV-Prophylaxe ist abhängig vom Geburtsmonat.

Für alle Säuglinge, die ab dem 1.April 2025 geboren sind, empfiehlt die STIKO die RSV-Prophylaxe im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison.

Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt bekommen - idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag).

Warum empfiehlt die STIKO die RSV-Prophylaxe für Neugeborenen und Säuglinge?
In Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhausbehandlungen bei Säuglingen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken.

Durch die RSV-Prophylaxe sollen Säuglinge und Neugeborene vor RSV-Infektionen geschützt werden und schwere Atemwegserkrankungen, die zu Krankenhaus- und intensivmedizinischen Behandlungen führen können, verhindert werden. Darüber hinaus soll auch stationären und ambulanten Versorgungsengpässen in den Wintermonaten vorgebeugt werden.

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Liebe Eltern, liebe Patientinnen und Patienten,

wir arbeiten stets daran uns zu verbessern. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben auch anonym Kritik oder Verbesserungsvorschläge zu äußern, gibt es nun eine Box im Wartezimmer. 
Ihre Kinderarztpraxis Heinlein

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Ab sofort besteht die Möglichkeit, Terminanfragen per Email zu stellen. Verwenden Sie hiefür bitte die  Emailadresse: termin.kinderarztpraxis@gmail.com Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Wir rufen Sie dann zeitnah zurück. 
Ihre Kinderarztpraxis Heinlein

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Der Berliner Senat hat die Regelung für die häufig von Schulen und KITAs geforderten Atteste angepasst: Die aktuelle Pressemitteilung können sie sich hier anschauen: PRESSEMITTEILUNG Atteste werden ab sofort nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Sie können die aktuelle Verfügung für KITA und Schule hier downloaden:
Info für KITA
Info für Schule

Ihre Kinderarztpraxis Heinlein

willkommen!

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Kinderarztpraxis Heinlein. Wir behandeln vom Neugeborenen, über das Kleinkind- und Schulalter bis zur Volljährigkeit und bieten in unserer Praxis das komplette Spektrum der Kinder- und Jugendmedizin.
Als Kinderpneumologe und Allergologe habe ich mich zudem auf die Behandlung chronischer Atemwegserkrankungen, Allergien und Neurodermitis spezialisiert.

praxisbesuch 

Telefonische Anmeldung/online Terminvereinbarung

Bitte denken Sie an Versicherungskarte, gelbes Heft und Impfausweis

Wenn möglich Vorstellung in Begleitung von nur einem Elternteil

Bei Vorstellung mit Neugeborenen und Säuglingen bitte eine Decke oder Unterlage mitbringen

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sprechzeiten

Akutsprechstunde:
MO   8 – 10

DI     14 – 15
MI     11 – 13
DO    8 – 10
FR      11 – 12:30

Terminsprechstunde:
MO    10 – 15

DI     8 – 14
MI      8 – 11
DO     10 – 15
FR      8 – 11

dr. med. armin heinlein

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

2009-2014    Weiterbildung zum Facharzt für
                      Kinder- und Jugendmedizin in der
                      Kinderklinik Lichtenberg

2015              Zusatzbezeichnung Allergologie
2019              Zusatzbezeichnung Kinderpneumologie

Ausbildung zum Eltern- und Patiententrainer:

Asthmatrainer, Neurodermitistrainer, Anaphylaxietrainer

Verheiratet, 3 Kinder

melinda durmaz

Medizinische Fachangestellte 

Kinderarzt-Reinickendorf-Heinlein
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leistungen

Wir betreuen Sie als Kassen- und Privatpatient.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

·   Betreuung bei akuten Krankheiten
·   Vorsorgeuntersuchungen U2 – J2
·   Impfungen
·   Reisemedizinische Beratungen
·   Allergieteste
·   Lungenfunktionsuntersuchungen
·   Amblyopiescreening

kontakt

Um Wartezeiten zu vermeiden und um optimale Hygienebedingungen zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte unter 030 41 25 288 einen Termin, oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe Doctolib.
Ausserdem können Sie uns eine Email schreiben, wir rufen zeitnah zurück: termin.kinderarztpraxis@gmail.com


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Kinderarztpraxis
Dr. med. Armin Heinlein
Antonienstraße 50a
13403 Berlin

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